Versteigerer-Seminar 2025
FAQ
Ist eine spezielle Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Lehre erforderlich?
Nein. Für die Tätigkeit als Versteigerer ist keine Berufsausbildung oder
abgeschlossene Lehre vorgeschrieben. Kaufmännische Grundkenntnisse
sind jedoch von Vorteil.
Voraussetzungen für die Erlangung der Versteigerungserlaubnis
Um die Versteigerungserlaubnis zu erlangen sind folgende Voraussetzungen
zu erfüllen:
Keine Vorstrafen, der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse, also keine
Negativeinträge bei Schufa und Co. oder beim zuständigen Amtsgericht oder
deren Zentralregister, kein Negativeintrag im Gewerbezentralgregister, eine
Bescheinigung des Finanzamtes.
Was darf ich versteigern?
Als Versteigerer darf ich gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde
Grundstücke - ohne separate Maklererlaubnis - und fremde Rechte versteigern.
Darunter fallen z. B. Immobilien , Haus- Wohnungs- Villenauflösungen,
Geschäftsauflösungen, Werkstattauflösungen, Fahrzeugversteigerungen, Kunst-
und Antiquitätenversteigerungen und vieles mehr.
Ist für die Tätigkeit als Versteigerer ein Mindesalter erforderlich?
Aus der Gewerbeordnung geht diesbezüglich nichts hervor. Somit kann davon
ausgegangen werden, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet haben
soll.
Nebenjob gefällig?
Der Beruf des Versteigerers kann auch in Form eines Auktionsbüros als Nebenjob
betrieben werden. Je nach Bedarf können kleinere Aufträge wie zum Beispiel
Wohnungs- und Hausauflösungen, Fahrzeugversteigerungen, Grundstücksversteigerungen
u.s.w. angenommen werden.