FAQ

Ist eine spezielle Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Lehre erforderlich?

Nein. Für die Tätigkeit als Versteigerer ist keine Berufsausbildung oder

abgeschlossene Lehre vorgeschrieben. Kaufmännische Grundkenntnisse

sind jedoch von Vorteil.

Voraussetzungen für die Erlangung der Versteigerungserlaubnis

Um die Versteigerungserlaubnis zu erlangen sind folgende Voraussetzungen

zu erfüllen:

Keine Vorstrafen, der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse, also keine
Negativeinträge bei Schufa und Co. oder beim zuständigen Amtsgericht oder

deren Zentralregister, kein Negativeintrag im Gewerbezentralgregister, eine

Bescheinigung des Finanzamtes.

 

Was darf ich versteigern?

Als Versteigerer darf ich gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde

Grundstücke - ohne separate Maklererlaubnis - und fremde Rechte versteigern.

Darunter fallen z. B. Immobilien , Haus- Wohnungs- Villenauflösungen,

Geschäftsauflösungen, Werkstattauflösungen, Fahrzeugversteigerungen, Kunst-

und Antiquitätenversteigerungen und vieles mehr.

 


Ist für die Tätigkeit als Versteigerer ein Mindesalter erforderlich?

Aus der Gewerbeordnung geht diesbezüglich nichts hervor. Somit kann davon
ausgegangen werden, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet haben

soll.

Nebenjob gefällig?

Der Beruf des Versteigerers kann auch in Form eines Auktionsbüros als Nebenjob

betrieben werden. Je nach Bedarf können kleinere Aufträge wie zum Beispiel

Wohnungs- und Hausauflösungen, Fahrzeugversteigerungen, Grundstücksversteigerungen

u.s.w. angenommen werden.