FAQ

Ist eine spezielle Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Lehre erforderlich?

Nein. Für die Tätigkeit als Versteigerer ist keine Berufsausbildung oder abgeschlossene Lehre vorgeschrieben.
Kaufmännische Grundkenntnisse sind jedoch von Vorteil.

Voraussetzungen für die Erlangung der Versteigerungserlaubnis

Um die Versteigerungserlaubnis zu erlangen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Keine Vorstrafen, der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse, also keine Negativeinträge bei Schufa und Co.
oder beim zuständigen Amtsgericht oder deren Zentralregister, kein Negativeintrag im Gewerbezentralgregister,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt.

Was darf ich versteigern?

Als Versteigerer darf ich gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke - ohne separate
Maklererlaubnis - und fremde Rechte versteigern. Darunter fallen z. B. Immobilien , Haus- Wohnungs-
Villenauflösungen, Geschäftsauflösungen, Werkstattauflösungen, Fahrzeugversteigerungen, Kunst- und Antiquitätenversteigerungen und vieles mehr.


Ist für die Tätigkeit als Versteigerer ein Mindesalter erforderlich?

Aus der Gewerbeordnung geht diesbezüglich nichts hervor. Somit kann davon ausgegangen werden, dass
der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet haben soll.

Nebenjob gefällig?

Der Beruf des Versteigerers kann auch in Form eines Auktionsbüros als Nebenjob betrieben werden. Je nach
Bedarf können kleinere Aufträge wie zum Beispiel Wohnungs- und Hausauflösungen, Fahrzeugversteigerungen, Grundstücksversteigerungen u.s.w. angenommen werden.